Es könnte eine große Redeschlacht im Herrschinger Rathaussaal werden: Am Montag will die CSU-Fraktion einen Bürgerentscheid durchsetzen. Das Instrument dafür: Ein Gemeinderatsbeschluss für ein Ratsbegehren. Sollte die CSU die Abstimmung gewinnen, müssten die Wahlberechtigten in Herrsching entscheiden, ob sie dem Baumschutz in der Seegemeinde Gesetzeskraft verleihen wollen – oder eben nicht. In Starnberg ist diese Frage bereits entschieden. Die CSU-Fraktion hat eine Baumschutzverordnung im Stadtrat durchgesetzt. Die Zweite Bürgermeisterin und Sprecherin ihrer Fraktion im Interview mit herrsching.online: „In diesem Sommer haben wir es ja alle gespürt, wie sich Städte aufheizen.“ Sie sei der Meinung, dass das Abholzen eingeschränkt werden kann. Ihre Parteikolleginnen und -kollegen in Herrsching sehen das ganz anders. In Kammerls Starnberger CSU-Fraktion dagegen herrschte Einigkeit über die Notwendigkeit einer Verordnung.
herrsching.online: Was hat Sie motiviert, im Stadtrat von Starnberg eine Baumschutzverordnung durchzusetzen?
Kammerl: Starnberg hatte ja schon eine gültige Baumschutzverordnung, die dann unter der früheren Bürgermeisterin John abgeschafft wurde. Klar, dass es eine Diskussion darüber gab, ob es ohne oder mit einer Baumschutzverordnung besser ist. Man konnte aber feststellen, dass bei vielen Baumaßnahmen die Grundstücke zuerst einmal von allen Pflanzungen freigeräumt wurden. Da hat man großzügig mit der Axt um sich gehauen. Es stellte sich also die Frage, ob man das mit einer Verordnung verhindern kann. Ich war der Meinung, dass das Abholzen eingeschränkt werden kann. Die Grundstücksbesitzer fühlten sich wegen der Verordnung stärker verpflichtet, Bäume zu erhalten.
herrsching.online: Geht auch bei Ihrer Verordnung in Starnberg Baurecht vor Baumrecht?
Kammerl: Ja, immer noch: Es nicht ausgeschlossen, dass man Bäume entfernen darf, wenn man ein Gebäude neu baut oder erweitert.
herrsching.online: Welchen ökologischen Sinn sehen Sie in einer Baumschutzverordnung?
Kammerl: In diesem Sommer haben wir es ja alle gespürt, wie sich Städte aufheizen. Alle Parteien sind sich da einig, dass die urbane Aufheizung durch Bäume und Grünflächen verringert wird. Deshalb gibt es im Stadtgebiet von Starnberg Bäume, die unter einem besonderen Schutz stehen Deshalb kann man sie nicht einfach umhauen, ob es nun eine Bauschutzverordnung gibt oder nicht. Diese Bäume sind in Bebauungsplänen enthalten. Solche Bäume zu entfernen, ist sehr sehr schwierig. Bebauungspläne haben also auch eine wirksame Baumschutzfunktion, wenn die Gehölzer in diesen Plänen verzeichnet sind.
herrsching.online: Wie ist es Ihnen gelungen, Ihre CSU-Fraktion zu überzeugen, dass es eine Baumschutzverordnung braucht?
Kammerl: Wie schon erwähnt, ist es im Rathaus nicht verborgen geblieben, dass die Leute beim Abholzen sehr großzügig unterwegs waren. Und es gab auch Stimmen, die sagten, dass Starnberg doch immer noch schön grün ist, wenn man von der Autobahn auf die Stadt zufährt. Aber so einfach kann man es sich nicht machen. Man muss mit offenen Augen durch den Ort gehen, und dann findet man viele Stellen, wo Bäume weichen mussten. Und sei es nur wegen der Fotovoltaikanlage, die von einem Baum beschattet wird.
herrsching.online: Ein echter Zielkonflikt…
Kammerl: Ja, jeder sollte eine PV-Anlage installieren. Aber wenn ein großer Baum die Module beschattet, können Sie sich das Geld sparen. Ich weiß von Anträgen auf Sonderfällungen, die aus wichtigen Gründen nicht kategorisch abgelehnt werden.
herrsching.online: Verursacht eine Baumschutzverordnung eine Stellenvermehrung in der Rathausverwaltung?
Kammerl: Das ist der Haken bei einer solchen Verordnung. Sie müssen als Verwaltung natürlich kontrollieren, ob die angeordneten Nachpflanzungen auch tatsächlich vorgenommen wurden, wenn man zum Beispiel bei einer Baumaßnahme das Grundstück leer räumt. Wir haben ja in Starnberg 2 Straßenkontrolleure, die ständig unterwegs sind, um Straßenschäden oder Mängel an der Beschilderung aufzudecken. Vielleicht kann man diese Kontrolleure mit solchen zusätzlichen Aufgaben betrauen. Das ist noch nicht endgültig geklärt, weil unsere Baumschutzverordnung ja noch ganz neu ist. Klar ist: Überprüfungen sind notwendig, sonst sind die Schutzmaßnahmen nutzlos.
Wir haben in Starnberg aber auch noch eine Grünordnung, die festlegt, welche Flächen bei einer Bebauung nicht versiegelt werden dürfen, ob man eine Dachbegrünung machen oder die Wände begrünen muss. Das hat den Vorteil, dass man nicht alles im Bauantrag aufnehmen muss. Einfach von der städtischen Website runterladen, und schon ist man im Bilde.
herrsching.online: Nun gibt es auch einflussreiche Menschen in der CSU, die nichts von einer Baumschutzverordnung halten.
Kammerl: Solche Meinungsverschiedenheiten gibt es immer. Aber wenn man allen Ernstes am Klimaschutz arbeitet, dann muss man auch solche Maßnahmen ergreifen. Man kann nicht immer auf die Vernunft der Menschen zählen. Eine Kommune hat nur begrenzte Möglichkeiten, Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, und dazu gehört nun mal eine Grünplanung und eine Baumschutzverordnung. Natürlich kommt nun wieder der Vorwurf der Überregulierung. Aber Sie können nun mal nicht überall auf die Vernunft der Leute bauen. Von unserer CSU-Fraktion hat nach meiner Wahrnehmung niemand gegen die Baumschutzverordnung gestimmt. Man muss mit allem, was uns die Natur bietet, sorgsam umgehen.
herrsching.online: Bei Starkregen kann man ja besichtigen, wie wichtig die Entsiegelung von Boden ist.
Kammerl: Ja, wir haben in Starnberg Straßen, in denen der Regenwasserkanal zu klein ist, oder es gibt noch gar keinen Kanal. Deshalb werden da bei Sturzregen Keller überflutet. Das sind ja alles deutliche Zeichen. Und wenn dann noch jemand sagt, man brauche keine Baumschutzverordnung, dann halte ich das für naiv, weil man nicht davon ausgehen kann, dass alle Menschen eine gewisse Vernunft an den Tag legen. Und nicht alles, was die Grünen vorgeschlagen haben, ist schlecht. Schade ist natürlich, dass die Ampel nun aber den Bogen so überspannt. Wenn man mit der Brechstange vorgeht, stößt man halt auf Widerstand. Und das wird den Grünen bei der nächsten Wahl auf die Füße fallen.
herrsching.online: In Herrsching strebt die CSU gerade ein Ratsbegehren an, um die Bürger über eine Baumschutzverordnung abstimmen zu lassen.
Kammerl: Das kann jede Fraktion halten, wie sie will. Man sollte dabei immer bedenken, dass solche Verordnungen ja auch Ausnahmen zulassen. Wenn ein Bauwerber eine Fällung beantragt, um ein schattenfreies Dach für eine PV-Anlage zu gewährleisten, wird er gegebenfalls eine Genehmigung bekommen.





Ich beziehe mich jetzt meinem Kommentar nur auf den Teilaspekt des Interviews: „wenn große Bäum Fotovoltaikanlagen beschatten….“
Bitte bedenken, dass im Winter Laubbäume keine Blätter haben und deshalb in der Heizperiode keine Einschränkungen machen. Es geht bei differenzierter Dach- und Umgebungsanalyse oft mehr, als man denkt. Die Gespräche mit den Heizungsbauern sind da im Einzelfall zu führen. Grundsätzlich freut mich die Entscheidung im Starnberger Stadtrat schon sehr. Ich meine, dass dort richtig im Inhalt und in der Form von der CSU argumentiert und entschieden wird.
Heidi Körner, Gartenbauverein Breitbrunn, Beisitzerin
Tja, leider ist die CSU bei uns noch nicht so weit. Die setzt alles dran, einschließlich Bürgermeister, um eine Baumschutzverordnung zu verhindern. Dafür mutet sie der Gemeinde Herrsching sogar den Aufwand und die Kosten eines Bürgerentscheids zu.
Ja, wenn sich ein Gemeinderat in seiner Mehrheit schwer tut und keine gemeinsame Entscheidungsstruktur hat, dann erscheint ihm der Waehlerentscheid als beste Lösung. Eigentlich haben wir doch das Vertretergremium gewählt, damit wir nicht alles basisdemokratisch mit Buergerentscheiden regeln müssen. Hoffentlich kommt jetzt die CSU Herrsching nicht auf die Idee, bei knappen Abstimmungsergebnissen uns Bürgern zu mobilisieren, bis sie die ihr genehme Mehrheiten hat. Unser Buergermeister könnte doch gleich direkt mit uns Bürgern regieren und bräuchte gar keine Raete. Nun… Jetzt dürfen wir also entscheiden, ob wir eine Baumschutzverordnung wollen, deren Inhalt wir nicht kennen. Das Sprichwort „die Katze im Sack“, passt da leider schon.
„…. nicht alles, was die Grünen vorgeschlagen haben, ist schlecht.“
Welch weise Erkenntnis !
Schade, dass der von Ihnen verwendete zitierte eine Satz nicht im Zusammenhang wiedergegeben wurde, mit den nachfolgenden wichtigen Sätzen wie folgt: „Schade ist natürlich, dass die Ampel nun aber den Bogen so überspannt. Wenn man mit der Brechstange vorgeht, stößt man halt auf Widerstand. Und das wird den Grünen bei der nächsten Wahl auf die Füße fallen.“
Welch weise Erkenntnis !!!
Lesen kann ich auch, Herr Feuerherdt. Aber nachdem es derzeit in Mode ist, die Ampel-Regierung in Grund und Boden zu verdammen, ist es schon bemerkenswert und verdient hervorgehoben zu werden, wenn eine CSU-Stadträtin bemerkt, dass „nicht alles, was die Grünen vorgeschlagen haben, schlecht ist.“ Sowas lässt auf künftige, bessere Zeiten hoffen, in denen es nicht mehr nur um Konfrontationen geht.
Ansonsten gilt für mich ab sofort, was Diskussionen mit Ihnen anbetrifft: „Keep calm and don´t feed the troll.“ Sie brauchen sich also keine Mühe mehr zu geben, mit mir in einen Diskurs zu treten.
Warum haben Sie dann auf meine korrek ergänzend zitierten Sätze geantwortet? Ich habe, lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass Sie den einen Satz (der positiv für die Grünen zusehen ist) aus dem Gesamtzusammenhang der Aussage von der zweite Bürgermeisterin von Starnberg, Angelika Kammerl herausgepickt haben, obwohl die Gesamtaussage ja eigentlich äußerst negativ gegenüber den Grünen ist. Ich hoffe, dass der von Ihnen nicht gewünschte „Diskurs“ nun beendet ist.
Nachdem ein Troll ein unberechenbares Fabelwesen der nordischen Mythologie ist, das die Naturkräfte verkörpert, sehe ich Ihren Vergleich mit meiner Person als Kompliment an.
Grundsätzlich bin ich für eine Baumschutzverordnung und würde diese sehr begrüßen. Aber nur wenn sich Alle, auch die Gemeinde, Kreis etc. daran zu halten haben. So lange erhaltenswerte und geschüzte Bäume, wie zum Beispiel beim Gymnasium Herrsching (Schutzstatus Biotop) durch den Landkreis beauftragt gefällt werden, und sich der Kreis somit über geltendes Recht/Gesetz hinweg setzt, macht es keinen Sinn. Oder soll die Baumschutzverordnung nur für den “kleinen Häuslebauer” gelten?
Immerhin soll ja im Innenbereich nach § 34 nachverdichtet werden, um keine neuen Baulandflächen ausweisen zu müssen; da könnte der ein oder andere bestehende Baum schon hinderlich sein.
Selbst bei der Erstellung der sehr gelungenen P+R-Anlage hat sich die Gemeinde Herrsching damals auch nicht an die damals gültige Stellplatzsatzung gehalten, und nach vier folgenden Stellplätzen diese durch einen zu pflanzenden Baum unterbrochen. Man müsste die Anzahl der gepflanzten Bäume im Verhältnis zu den ausgewiesenen Stellplätzen ermitteln und das Ergebnis sogar mit der neuen Stellplatzsatzung überprüfen.