Einen bestehenden Straßennamen zu ändern ist fast so schwer wie aus Herrn Kuhschwanz einen Herrn Kuhsch zu machen. Einen bestehenden Straßennamen zu ändern ist fast so leicht wie einen Wohnungswechsel im Einwohnermeldeamt anzuzeigen. Ja was stimmt denn nun? Beides. Für die erste Behauptung steht die jüngste Gemeinderatssitzung. Wieder einmal standen die beiden Seestraßen und die zwei Kapellenwege in Herrsching und Breitbrunn auf der Tagesordnung, weil ein Anwohner des Breitbrunner Kapellenwegs das Innenministerium eingeschaltet hatte. Nach einer Diskussion im Gemeinderat, bei dem eine gewisse Ratlosigkeit herrschte, wurde das Thema mit einem Verwaltungstrick wohl endgültig beerdigt. Die Seestraßen bleiben Seestraßen, und die Kapellenwege gibt es auch künftig in doppelter Ausführung.

Wie aber kann eine Straßenumbenennung so leicht funktionieren wie eine Ummeldung? Das geht ganz einfach und ohne Doppelung, wenn sich alle Anwohner einig sind. Es muss nicht einmal ein geografischer Sinn erkennbar sein: Weil sich alle Anwohner am Friedhofsweg in Breitbrunn einig waren, dass die Adresse nicht fein genug ist und nach Tod und Tränen riecht, schraubte die Gemeinde über das alte Schild „Friedhofsweg“ die feine Adresse „Am Königsberg“. Der Friedhof war übrigens nicht umgezogen, und der Königsberg war dem Weg nicht näher gekommen. Wichtig war der Gemeinde nur, dass die Anwohner alle Kosten selber tragen – neue Grundbucheinträge, neue Ausweise, neue Führerscheine mussten die neuen Königsbergler selber bezahlen.
Nicht schaden kann bei solchen Ansinnen übrigens eine gewisse Prominenz der Antragsteller.
Das Thema doppelte Seestraßen und Kapellenwege ploppte seit 2017 immer wieder auf und beschäftigte die Gemeinde samt ihrem Rat. Deshalb hatte die Verwaltung alle Anwohner angeschrieben und nachgefragt, ob sie eine Umbenennung wünschen und wie die Straße/der Weg denn dann heißen sollte. Bürgermeister Schiller berichtete in der Gemeinderatssitzung, dass viele Bürger erst gar nicht geantwortet haben. Die Anwohner, die sich gemeldet hatten, wollten mit deutlicher Mehrheit aber keinen neuen Straßennamen. Wenn nun die Gemeinde trotzdem neue Straßennamen anschrauben lässt, trägt sie alle Kosten – einschließlich der Umschreibegebühren der Bürger, klärte Schiller auf. Anders, wenn die Gemeinde vom Innenministerium angewiesen würde, doppelte Straßennamen zu vermeiden – dann gingen alle Gebührenbescheide ans Haus von Joachim Hermann.
Nach vielen zum Teil kuriosen Vorschlägen (zum Beispiel am Breitbrunner Kapellenweg nur ungerade Hausnummern zu vergeben oder die Namen nur minimal zu verändern) wies der Bürgermeister darauf hin, dass auch kleinste Änderungen in den amtlichen Dokumenten eingetragen werden müssten.
Der Rat einigte sich dann auf die – für die Gemeinde salomonische – Lösung, noch einmal alle Anlieger anzuschreiben. Inhalt: Die Gemeinde ist bereit zu Umbenennungen, aber nur dann, wenn alle Bürger einverstanden sind – und sich auf einen Namen einigen. In diesem (unwahrscheinlichen) Fall müsste die Gemeinde die Kosten nicht tragen, weil der neue Straßennamen ja auf einen Bürgerwunsch zurückgeht.
Hans-Jürgen Böckelmann, als altgedienter Gemeinderat mit vielen wiederkehrenden Themen vertraut, vertrat die Meinung, dass da endlich mal eine Lösung gefunden werden müsse. „Oder sollen wir alle 4 Wochen wieder über die Straßennamen diskutieren?“
Der Gemeindewunsch, dass alle Anwohner einverstanden sein müssen, so merkte die Juristin Claudia von Hirschfeld (BGH) trocken an, sei eine Killerbedingung, weil eine Einigung nie zustande kommen werde – und schon gar nicht auf einen neuen Namen. Folge: Lieferanten werden hin und wieder ein Paket in der falschen Straße abliefern. Feuerwehr, Rettungswagen und Polizei aber werden sich auch künftig nicht verfahren. Das jedenfalls kam bei einer Umfrage der Gemeinde unter den Rettungsdiensten heraus: Wer Uniform trägt, bekommt von der Integrierten Rettungsleitstelle die Adressen narrensicher mitgeteilt.






Zum genannten Änderungsaufwand mit Grundbuch, Ausweisen und Führerscheinen kommen bei Gewerbe / Freiberufler noch einiges mehr hinzu:
Handelsregister, Werbematerial, Briefbögen / Formulare, Visitenkarten, Homepage, vielleicht auch Fahrzeugfolierungen etc. müssen geändert werden. Die Änderungen müssen an Kunden, Lieferanten und Behörden kommuniziert werden, alles verbunden mit Personalaufwand. Selbst bei einem Kleinbetrieb ist man da schnell im mittleren vierstelligen Euro-Bereich.
Dann doch lieber bei den Paketdiensten konsequent falsch zugestellte Pakete reklamieren, nur mit zuverlässigen Paketdiensten versenden lassen (die DHL-Zusteller kennen ihre Kunden vor Ort noch) oder bei der Adresse „Ortsteil Breitbrunn“ mit angeben.
Man könnte sich doch mal bei den Seefeldern und Hechendorfern erkundigen, wie die ihr Zwillingsstraßen-Problem eigentlich gelöst haben.
Jedenfalls HABEN sie es gelöst: die Hauptstraße in Hechendorf heißt jetzt „Alte Hauptstraße“ und die Graf-Toerring-Straße hat in Seefeld den Beinamen „Seefelder …..“
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dort keinen Widerspruch gegen die Adressen-Änderungen gegeben hat, und trotzdem war es offenbar möglich….