Das vergangene Jahr 2022 in Herrsching/Ein Rückblick auf die wichtigsten Ereignisse//
Wohnungsnot und freier Baugrund – eine Einladung an Herrschinger Kommunalpolitiker zur Kreativität: Das ehemalige Bofrost-Gelände an der Bahnschranke würde sich doch eignen für eine Notbebauung. Schließlich suchen Asylsuchende und andere Herrschinger in Wohnungsnot dringend eine Bleibe. Grüne, BGH, SPD und FDP haben im Gemeinderat einen Antrag eingebracht, das Gelände für eine Sozialbebauung zu reservieren. Daraus entwickelte sich eine lebhafte Gemeinderatssitzung. Hier der Bericht von herrsching.online am 25. Mai.
„Den Alt- und Neu-Herrschingern, die direkt neben den Bahngleisen wohnen müssten, galt vorauseilendes Mitleid: „Man will doch auch mal die Fenster aufmachen“, sagte CSU-Gemeinderat Thomas Bader. Soviel Mitgefühl hatten Grüne, BGH, SPD und FDP nicht: Sie stellten in der letzten Gemeinderatssitzung den Antrag, auf dem Bofrost-Gelände Wohnungen für Bedürftige – auch Asylsuchende – zu bauen. In einem gemeinsamen Antrag wollten sie gleich einen Bauträger suchen lassen. Bürgermeister Schiller war richtig sauer: „Ich habe schon am „Runden Tisch Wohnen“ darauf hingewiesen, dass dieser Antrag so nicht vollzogen werden kann. Wozu nehme ich an Sitzungen teil, wenn dann doch solche Anträge auf den Tisch kommen?“ Trotz des Emotionsschubs des Rathaus-Chefs beschloss der Gemeinderat, dass die Verwaltung prüfen solle, „ob und in welcher Form eine Bebauung des Bofrost-Geländes möglich ist“.
Die Verwaltung wird vermutlich nicht die volle Energie in diese Prüfung stecken. Sie machte klar, dass für das gemeindeeigene Gelände
• kein Bebauungsplan besteht. Deshalb müsse das Baurecht mit dem Landratsamt abgeklärt werden
• erst einmal städtebauliche Zielvorgaben formuliert werden müssten
• abgewartet werden müsse, was das Straßenbauamt Weilheim zur möglichen Bahnunterführung sage (die Machbarkeitsstudie soll Ende des Jahres fertig sein).
Das Gelände könnte beim Bau einer Bahnunterführung als Umleitungsroute gebraucht werden.
Gemeinderat Gerd Mulert stellte den gemeinsamen Antrag der 4 Fraktionen vor: Wohnungen auf dem Bofrostgelände seien eine Alternative für die Bewohner der Containersiedlung an der Goethestraße. Wie berichtet, wird die Siedlung 2023 aufgelöst, die Bewohner seien, so berichten Gemeinderäte, schon in heller Aufregung. Das neue Quartier solle, so Mulert, viel schlichter werden als die Wohnungen am Mitterweg, wo die Gemeinde „bezahlbaren Wohnraum“ bereits beschlossen und geplant hat (erwartete Kosten: rund 10 Millionen Euro).
Gemeinderätin Christiane Gruber sprang Mulert bei: „Wir können mit der Bebauung des Bofrost-Geländes nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten.“ Außerdem zweifelte sie am Willen von Straßenbauamt und Bahn, die Unterführung wirklich anzupacken: „Die Mittel des Straßenbauamtes fließen eher in den Starnberger Tunnel.“
CSU-Rat Bader hatte gleich eine ganze Reihe von Einwänden. Erstens müsse man sich fragen, ob sich dieser Platz für eine Wohnbebauung eigne. Zweitens müsse man auf die Stellungnahme des Straßenbauamtes warten. Drittens parkten auf dem Gelände noch Geräte des Bauhofs, die man nicht einfach im Freien stehen lassen könne. Und viertens, fragte er seine Gegenüber von den Grünen: „Warum seid Ihr denn so auf dieses Grundstück fixiert?“
Mulert entgegnete, man habe wirklich viele Plätze für eine Wohnbebauung abgeklappert, aber nichts Geeignetes gefunden. Christoph Welsch (Grüne) weitete den Diskussionsrahmen, in dem er die Park-and-Ride-Parkplätze zwischen Bahnhof und Bofrost ansprach. Die sollten seiner Meinung nach auch in die Diskussion einfließen. (Auf diesen Plätzen wollte die ehemalige Bürgermeisterin Christine Hollacher ein Parkhaus bauen, das wegen seiner Monstrosität und seines fragwürdigen Nutzens von der CSU-Fraktion zu Fall gebracht wurde).
Die Antragsteller von Grünen, SPD, BGH und FDP berieten sich nach der angeregten Diskussion noch einmal, um den Antrag „zustimmungsfähig“ umzuformulieren. Dann kam’s zum Schwur. Gegen die Stimmen der CSU (Gemeinderätin Doch enthielt sich der Stimme) wurde beschlossen:
- Das gemeindliche Grundstück soll für Wohnbebauung genutzt werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, abzuklären, ob und in welcher Form eine Bebauung möglich ist. Dabei soll auch die angrenzende Parkanlage in die Planung einbezogen werden. 3. Der Bauausschuss soll in die weitere Planung einbezogen werden.
Und so gab es tatsächlich einen Beschluss, bei dem Bürgermeister und die Antrags-Koalition ihr Gesicht wahrten.




